Wer seinen Hauptwohnsitz in den für die Bewohnerparkkarte vorgesehenen Straßenzügen der gebührenpflichtigen Kurzparkzone hat, kann…
Die Benützung von gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ist nur Personen mit einem gültigen Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen erlaubt.
Die bestehende Benennung der "Koloniestraße" wird in östlicher Richtung auf eine Länge von ca. 550 Metern bis zur Waldstraße verlänge…
Straßen und Verkehrsflächen sind grundsätzlich für den Verkehr vorgesehen. Für verkehrsfremde Nutzungen brauchen Sie eine Genehmigung.
Die Österreichische Straßenverkehrsordnung erlaubt Ausnahmen bei Verkehrsbeschränkungen und Verboten. Diese Ausnahmen können gemacht werden, wenn
Sechs Kindergärten bieten Integrationsgruppen an.